Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.
§ 1968 BGB - Beerdigungskosten
Donnerstag, 9. Februar 2012 | 63 User Online
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.