§ 1 BUrlG - Urlaubsanspruch

Donnerstag, 17. Mai 2012 | 126 User Online

§ 1 Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Bundesurlaubsgesetz, zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1529) geändert. - Alle Angaben ohne Gewähr.


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