Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Bundesurlaubsgesetz, zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1529) geändert. - Alle Angaben ohne Gewähr.
§ 1 BUrlG - Urlaubsanspruch
Donnerstag, 17. Mai 2012 | 126 User Online
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Bundesurlaubsgesetz, zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1529) geändert. - Alle Angaben ohne Gewähr.
Zu § 1 BUrlG sind weitere Artikel und Definitionen im Rechtswörterbuch vorhanden.
Unter Erholungsurlaub versteht man den gesetzlich geregelten Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von der ihm obliegenden Arbeitspflicht, der die Pflicht des [mehr...]
Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage, hierzu zählen alle [mehr...]
Das sog. Urlaubsgeld ist vom gesetzlichen Urlaubsentgelt zu unterscheiden. Während der Arbeitnehmer gemäß § 1 BUrlG einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub [mehr...]