§ 9 BUrlG - Erkrankung während des Urlaubs

Donnerstag, 17. Mai 2012 | 135 User Online

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Bundesurlaubsgesetz, zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1529) geändert. - Alle Angaben ohne Gewähr.