Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.
Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2009. - Alle Angaben ohne Gewähr.

