§ 102a UrhG - Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Mittwoch, 23. Mai 2012 | 194 User Online

§ 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Dezember 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.