Wer zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach den bisherigen Vorschriften als Urheber eines Lichtbildes oder der Übertragung eines Werkes auf Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe für das Gehör anzusehen ist, ist Inhaber der entsprechenden verwandten Schutzrechte, die dieses Gesetz ihm gewährt.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Dezember 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.

