§ 69 VwGO -

Donnerstag, 9. Februar 2012 | 126 User Online

§ 69

Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.

Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991, zuletzt geändert durch § 62 Absatz 11 des Gesetzes vom 17. Juni 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.