Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.

