§ 798a ZPO - Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln trotz weggefallener Minderjäh

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 167 User Online

§ 798a Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln trotz weggefallener Minderjährigkeit

Soweit der Verpflichtete dem Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhalt zu gewähren hat, kann gegen den in einem Urteil oder in einem Schuldtitel nach § 794 festgestellten Anspruch auf Unterhalt im Sinne des § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht eingewendet werden, dass Minderjährigkeit nicht mehr besteht.

Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.