Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.
Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.

