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Donnerstag, 24. Mai 2012 | 147 User Online

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ARBEITSRECHT

Abfindung

Dem Begriff Abfindung sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Abfindung versteuern
    Eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist grundsätzlich voll zu versteuern. Seit dem 1.1.2006 ist die begrenzte (...)
  2. Abfindung Fünftelregelung
    Abfindungen werden aufgrund der sog. Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich begünstigt. Bei einer Abfindung handelt es (...)
  3. Arbeitsvertrag
    Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...)
  4. Arbeitnehmer
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet (...)
  5. Arbeitgeber
    Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
  6. Bruttolohn
    Unter dem Bruttolohn bzw. der Bruttovergütung versteht man die Gesamtvergütung vor Abzug der öffentlich-rechtlichen Steuern und Abgaben zur (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 1a KSchG - Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
    (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist (...)
  2. § 9 KSchG - Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
    (1) Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des (...)
  3. § 10 KSchG - Höhe der Abfindung
    (1) Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. (2) Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat (...)
  4. § 13 KSchG - Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
    (1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die (...)



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