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ARBEITSRECHT
Abmahnung
Die Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne ist eine Möglichkeit zur Rüge von Vertragsverstößen im Arbeitsverhältnis. Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie ist grundsätzlich formlos möglich, muss allerdings dem Arbeitnehmer zugehen. Sie sollte für Dokumentations- und Beweiszwecke schriftlich erfolgen und darüberhinaus in die Personalakte aufgenommen werden.
Die Abmahnung ist eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung bei verhaltensbedingten Kündigungen. Sie muss deutlich machen, dass das gerügte Verhalten im Widerholungsfall zur Kündigung führen kann. Geht aus der Abmahnung das Fehlverhalten nicht exakt hervor, so sind Abmahnung und eventuell folgende arbeitsrechtliche Konsequenzen unwirksam.
Wird eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Löschung der Abmahnung aus der Personalakte.
Schlagwörter
Arbeitsvertrag Arbeitsverhältnis Dientsverhältnis abmahnen Arbeitgeber Arbeitnehmer Kündigung Löschung der Abmahnung
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