Definition Absolute Fixgeschäfte

Sonntag, 1. August 2010|75 User Online

Zivilrecht - Schuldrecht

Absolute Fixgeschäfte

Bei absoluten Fixgeschäften handelt es sich um Verträge, bei denen die Leistungszeit derartig wichtig ist, dass die Leistung nur zu einer bestimmten Zeit, danach überhaupt nicht mehr erbracht werden kann. Durch Ablauf der Zeit tritt eine Veränderung des Leistungsgegenstandes ein und das Gläubigerinteresse kann dadurch nicht mehr befriedigt werden (Unmöglichkeit).


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