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ARBEITSRECHT
Abwicklungsvertrag
Der Abwicklungsvertrag ist von einem Aufhebungsvertrag zu unterscheiden. Dem Abwicklungsvertrag geht eine einseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses voraus. Der Vertrag dient dazu, Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, einvernehmlich zu regeln.
Der Abwicklungsvertrag muss nicht mit einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz (KschG) angegriffen werden. Die Unwirksamkeit des Vertrags berührt aber auch nicht die vorausgegangene Kündigung. Diese muss gesondert mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.
Schlagwörter
Abwicklungsvertrag Aufhebungsvertrag Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung Kündigungsschutzklage
Weitere Begriffe und Definitionen
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