Actio libera in causa Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 213 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > A > Actio libera in causa

ALLGEMEINER TEIL

Actio libera in causa

Bei einer actio libera in causa (a.l.i.c.) setzt der Täter in schuldfähigem Zustand durch sich-Berauschen oder anderweitiges in Sich-in-einen-schuldunfähigen-Zustand-Versetzen eine Ursachenreihe in Gang, in deren Verlauf er bei eingetretener Schuldunfähigkeit den tatbestandsmäßigen Erfolg verwirklicht.

Anknüpfungspunkt für die Beurteilungdieser Handlung als Straftat ist dann nicht die eigentlich rechtsgutverletzende Handlung, sondern das verantwortliche In-Gang-Setzen der Ursachenreihe, an deren Ende der tatbestandliche Erfolg steht.

Es wird unterschieden zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger actio libera in causa.


Schlagwörter

Täter   Schuld   Schuldunfähigkeit   tatbestandlicher Erfolg   Handlung  


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Vorsätzliche actio libera in causa
    Die Vorsätzliche actio libera in causa liegt nach einer Meinung vor, wenn der Täter sowohl den Zustand der Schuldun-fähigkeit vorsätzlich (...)
  2. Fahrlässige actio libera in causa
    Unter fahrlässiger actio libera in causa versteht man Fälle, in denen der Täter sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Zustand der (...)
  3. Schuld
    Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, (...)
  4. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Actio libera in causa" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing