Definition Akkusationsprinzip

Sonntag, 1. August 2010|67 User Online

Öffentliches Recht - Strafprozessrecht

Akkusationsprinzip

Der Anklagegrundsatz (§ 151 StPO) besagt, dass ein strafgerichtliches Verfahren nur aufgrund einer förmlichen Anklage durchgeführt werden darf. Zuständig hierfür ist gemäß § 152 StPO die Staatsanwaltschaft.


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