Definition Aktiengesellschaft, AG

Sonntag, 1. August 2010|72 User Online

Zivilrecht - Gesellschaftsrecht

Aktiengesellschaft, AG

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Gegenüber den Gläubigern haftet nur die Gesellschaft.

Das Aktienrecht ist heute im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine juristische Person. Sie entsteht mit Eintragung im Handelsregister.


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