Rechtswörterbuch > A > Aktiengesellschaft, AG
GESELLSCHAFTSRECHT
Aktiengesellschaft, AG
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Gegenüber den Gläubigern haftet nur die Gesellschaft.
Das Aktienrecht ist heute im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine juristische Person. Sie entsteht mit Eintragung im Handelsregister.
Schlagwörter
Gesellschaft Aktiengesetz juristische Person Handelsregister
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR
Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaften. Sie ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Die GbR (...) -
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um eine (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Aktiengesellschaft, AG" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
