Alternativvorsatz Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 185 User Online

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ALLGEMEINER TEIL

Alternativvorsatz

Alternativvorsatz liegt vor, wenn der Täter eine bestimmte Handlung will, ohne aber zu wissen, welche sich ausschließende Straftatbestände er dadurch erfüllt.
Nach herrschender Meinung besteht in einem solchen Fall Tateinheit zwischen vollendetem und versuchtem bzw. zwischen dem Versuch beider Delikte.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Vorsatz
    Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat. Es wird unterschieden zwischen den verschiedenen Formen des (...)
  2. Dolus cumulativus
    Beim dolus cumulativus nimmt der Täter es in Kauf, dass er nebeneinander mehrere Straftatbestände (...)
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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
    Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe (...)


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