Altlasten Definition

Freitag, 10. Februar 2012 | 135 User Online

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ALLGEMEIN

Altlasten

Unter Altlasten versteht man stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, sowie sonstige Standorte, an denen mit Abfällen umgegangen worden ist und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden können.


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