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Samstag, 11. Februar 2012 | 74 User Online

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ARBEITSRECHT

Anfechtung des Arbeitsvertrages

Dem Begriff Anfechtung des Arbeitsvertrages sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Arbeitsvertrag
    Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...)
  2. Arbeitgeber
    Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
  3. Arbeitnehmer
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet (...)
  4. Arbeitslohn
    Beim Arbeitslohn handelt es sich um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Einkommensteuergesetz (EStG). Hierzu gehören Gehälter, Löhne, (...)
  5. Anfechtungserklärung
    Die Anfechtungserklärung ist in § 143 BGB geregelt. Eine Anfechtungserklärung ist danach jede Willenserklärung, die unzweideutig erkennen lässt, dass (...)
  6. Arglistige Täuschung
    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann (...)
  2. § 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung (...)
  3. § 143 BGB - Anfechtungserklärung
    (1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. (2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle (...)
  4. § 611 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
    (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der (...)



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