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Anfechtungserklärung
Dem Begriff Anfechtungserklärung sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
Ähnliche Begriffe und Definitionen
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Arglistige Täuschung
Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe (...) -
Anfechtung des Arbeitsvertrages
Die Möglichkeit zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages besteht grundsätzlich nebn dem Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beide Rechte (...) -
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines (...) -
Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, einen von den Parteien gewollten Rechtserfolg (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 143 BGB - Anfechtungserklärung
(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. (2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle (...) - § 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann (...) - § 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung (...)
