Angebot Definition

Donnerstag, 9. Februar 2012 | 88 User Online

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BGB ALLGEMEINER TEIL

Angebot

Ein Angebot (iwS) ist ein Antrag zur Begründung eines Vertragsverhältnisses. Dabei handelt es sich um eine Willenserklärung, mit der ein Rechtssubjekt einem anderen den Abschluss eines Vertrages anbietet.

Ein Angebot ist grundsätzlich bindend. Abzugrenzen ist das Angebot von der bloßen Aufforderung an einen anderen, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten (invitatio ad offerendum).


Schlagwörter

Angebot   anbieten   Antrag   Vertragsverhältnis   Willenserklärung Vertragsschluss   Abschluss   Annahme   Aufforderung   invitatio as offerendum  


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Annahme
    Eine Annahme ist die in Bezug auf ein Angebot abgegebene Willenserklärung, mit der ein Vertrag begründet wird. Die Annahme muss dem Angebot (...)
  2. Vertrag
    Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und (...)
  3. invitatio ad offerendum
    Die invitatio ad offerendum ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Mitteilung ber Bereitschaft (...)
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    Mit dem Begriff "Angebot" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 145 BGB - Bindung an den Antrag
    Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen (...)


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