Ein Angriff ist beendet, wenn er seinen tatsächlichen Abschluss gefunden hat, sei es, weil er fehlgeschlagen ist, sei es, weil weiterer Schaden nicht mehr abgewendet werden kann.
Definition Angriff, Beendigung
Sonntag, 1. August 2010|72 User Online
Strafrecht - Allgemeiner Teil
Ein Angriff ist beendet, wenn er seinen tatsächlichen Abschluss gefunden hat, sei es, weil er fehlgeschlagen ist, sei es, weil weiterer Schaden nicht mehr abgewendet werden kann.
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