Definition Angriff, Beendigung

Sonntag, 1. August 2010|72 User Online

Strafrecht - Allgemeiner Teil

Angriff, Beendigung

Ein Angriff ist beendet, wenn er seinen tatsächlichen Abschluss gefunden hat, sei es, weil er fehlgeschlagen ist, sei es, weil weiterer Schaden nicht mehr abgewendet werden kann.


Alle Angaben ohne Gewähr! Letzte Aktualisierung am 16.03.2004. Sämtliche Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Permanenter Link zu dieser Seite: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/angriff-beendigung/