Zivilrecht

Annahme

Eine Annahme ist die in Bezug auf ein Angebot abgegebene Willenserklärung, mit der ein Vertrag begründet wird.

Die Annahme muss dem Angebot entsprechen und kann entweder ausdrücklich oder konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

Mehr zum Thema Annahme 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Angebot
Angebot Ein Angebot (im weiteren Sinne) ist ein Antrag zur Begründung eines Vertragsverhältnisses. Es handelt es sich um eine (...)
Vertrag
Vertrag Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und (...)

Rechtsquellen zum Thema Annahme 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 145 BGB Bindung an den Antrag
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Annahme