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Donnerstag, 24. Mai 2012 | 121 User Online

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INSOLVENZRECHT

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Dem Begriff Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Insolvenzverfahren
    Zweck des Insolvenzverfahrens ist eine gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, sofern dieser nicht mehr in der (...)
  2. Insolvenzverwalter
    Der Insolvenzverwalter ist ein Organ zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Vor dessen Eröffnung kann bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter (...)
  3. Insolvenzgrund
    Ein Insolvenzverfahren wird gemäß § 16 Insolvenzordnung (InsO) nur dann eröffnet, wenn ein sog. Insolvenzgrund vorliegt. Insolvenzgründe sind danach (...)
  4. Zahlungsunfähigkeit
    Der Schuldner ist gemäß § 17 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 5 InsO - Verfahrensgrundsätze
    (1) Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Es kann zu diesem Zweck (...)
  2. § 13 InsO - Eröffnungsantrag
    (1) Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. (2) Der Antrag kann (...)
  3. § 14 InsO - Antrag eines Gläubigers
    (1) Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine (...)
  4. § 15 InsO - Antragsrecht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
    (1) Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (...)
  5. § 64 GmbHG - Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
    Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach (...)



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