Definition Arbeit

Sonntag, 1. August 2010|69 User Online

Zivilrecht - Arbeitsrecht

Arbeit

Als Arbeit wird jedes Verhalten bezeichnet, das der Befriedigung von Bedürfnissen dient und im Wirtschaftsleben als Arbeit qualifiziert wird, unabhängig davon, ob es sich um eine geistige oder körperliche Betätigung handelt.


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