Arbeit Definition

Sonntag, 5. Februar 2012 | 151 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > A > Arbeit

ARBEITSRECHT

Arbeit

Als Arbeit wird jedes Verhalten bezeichnet, das der Befriedigung von Bedürfnissen dient und im Wirtschaftsleben als Arbeit qualifiziert wird, unabhängig davon, ob es sich um eine geistige oder körperliche Betätigung handelt.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Arbeitsrecht
    Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Diese Arbeit wird vom (...)
  2. Arbeitsvertrag
    Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...)
  3. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Arbeit" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing