Arbeitsrecht

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende Vergütung schuldet.

Arbeitgeber können natürliche und juristische Personen, aber auch Personenhandelsgesellschaften sein. Andere Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit kommen dagegen als Arbeitgeber nicht in Frage.

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