Arbeitsrecht

Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt, der über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung hinausgeht und der mit den normalen Bezügen nicht sofort zurückgezahlt werden kann.

Das Arbeitgeberdarlehen ist daher von Abschlagszahlungen und Vorschüssen abzugrenzen. Bei Abschlagszahlungen handelt es sich um Zahlungen auf bereits fälligen aber noch nicht abgerechneten Lohn, beim Vorschuss ist der Arbeitslohn dagegenen noch nicht fällig.

Weitere Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Arbeitgeberdarlehens können außerdem die Laufzeit sowie die Höhe und der Zweck der Zahlung sein.

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