Arbeitsrecht

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung ist die Bekleidung des Arbeitnehmers, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich ist oder auf Verlangen des Arbeitgebers für die Verrichtung der Arbeit eingesetzt wird.

Das Tragen von Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab (Prüfung im Einzelfall). Trifft der Arbeitgeber eine solche Anordnung, hat er für ausreichende und angemessene Umkleidemöglichkeiten zu sorgen.

Vorgaben in Bezug auf das Tragen von Arbeitskleidung, sind in der Regel mitbestimmungspflichtig i. S. des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Häufig stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Anschaffung der Arbeitskleidung trägt.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Arbeitgeber für die erforderliche Arbeitskleidung. Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Tragen von Arbeitsbekleidung arbeitsvertraglich oder tariflich geregelt ist oder wenn es sich bei der Arbeitskleidung zugleich um eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung handelt. Hat der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Arbeitskleidung zu stellen, hat der Arbeitnehmer einen Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB bei eigener Anschaffung.

Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung geht im Zweifel nicht in das Eigentum des Arbeitnehmers über. Dieser hat sie am Ende des Arbeitsverhältnisses oder, wenn er sie nicht mehr braucht, zurückzugeben. Wird dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (zum Beispiel Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Mehr zum Thema Arbeitskleidung 5 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag Ein Arbeitsvertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, durch die wechselseitige Rechte und (...)
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...)
Tarifvertrag
Tarifvertrag Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeberverband oder Arbeitgebern und einer Gewerkschaft zur Regelung von Rechten (...)
Arbeitgeber
Arbeitgeber Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit (...)

Rechtsquellen zum Thema Arbeitskleidung 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 670 BGB Ersatz von Aufwendungen
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Arbeitskleidung, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Arbeitskleidung