Rechtswörterbuch > A > Arbeitslohn
ARBEITSRECHT
Arbeitslohn
Beim Arbeitslohn handelt es sich um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Einkommensteuergesetz (EStG). Hierzu gehören Gehälter, Löhne, Gratifikationen, etc. Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt.
Einnahmen sind nach § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zufließen.
Für das Vorliegen von Arbeitslohn ist es unerheblich, ob die Einnahmen aus gesetzeswidrigen oder sittenwidrigen Beschäftigungsverhältnissen entstanden sind. So zählen zum Beispiel auch die Einnahmen durch Schwarzarbeit zum Arbeitslohn. Entscheidend ist allein, dass es sich bei bei dem Arbeitslohn um die Gegenleistung für geleistete Dienste handelt.
Im Rahmen der Arbeitsvergütung wird zwischen Bruttolohn und Nettolohn unterschieden.
Schlagwörter
Lohn Einnahmen Arbeit Arbeitsverhältnis Beschäftigungsverhältnis Gehalt Gratifikation Schwarzarbeit
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Bruttolohn
Unter dem Bruttolohn bzw. der Bruttovergütung versteht man die Gesamtvergütung vor Abzug der öffentlich-rechtlichen Steuern und Abgaben zur (...) -
Nettolohn
Als Nettolohn oder Nettogehalt wird der Teil vom Arbeitslohn bezeichnet, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und somit für seinen Lebensunterhalt (...) -
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Arbeitslohn" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
