Weitere Informationen zu Arglistige Täuschung

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 123 User Online

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Arglistige Täuschung

Dem Begriff Arglistige Täuschung sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Vertrag
    Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und (...)
  2. Irrtum
    Irrtum bedeutet Nichtübereinstimmung von Vorstellung und (...)
  3. Täuschung
    Eine Täuschung iSd § 123 I BGB ist jedes Verhalten, das auf Erregung, Bestärkung oder Unterhaltung eines Irrtums gerichtet (...)
  4. Drohung
    Drohung (§ 123 I BGB) ist das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, dessen Eintritt nach Vorgabe des Drohenden von seinem Willen abhängig ist (...)
  5. Anfechtungserklärung
    Die Anfechtungserklärung ist in § 143 BGB geregelt. Eine Anfechtungserklärung ist danach jede Willenserklärung, die unzweideutig erkennen lässt, dass (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung (...)
  2. § 124 BGB - Anfechtungsfrist
    (1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) Die Frist beginnt im Falle der (...)



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