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Arglistige Täuschung
Dem Begriff Arglistige Täuschung sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
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Irrtum bedeutet Nichtübereinstimmung von Vorstellung und (...) -
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Drohung (§ 123 I BGB) ist das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, dessen Eintritt nach Vorgabe des Drohenden von seinem Willen abhängig ist (...) -
Anfechtungserklärung
Die Anfechtungserklärung ist in § 143 BGB geregelt. Eine Anfechtungserklärung ist danach jede Willenserklärung, die unzweideutig erkennen lässt, dass (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung (...) - § 124 BGB - Anfechtungsfrist
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