Definition Arrestverfahren

Sonntag, 1. August 2010|70 User Online

Öffentliches Recht - Zivilprozessrecht

Arrestverfahren

Das Arrestverfahren ist ein Eilverfahren. Es dient der vorläufigen Sicherung oder Regelung von Rechten und Rechtsverhältnissen.

Das Arrestverfahren ist im 8. Buch der ZPO geregelt. Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren.


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