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ZIVILPROZESSRECHT
Arrestverfahren
Das Arrestverfahren ist ein Eilverfahren. Es dient der vorläufigen Sicherung oder Regelung von Rechten und Rechtsverhältnissen.
Das Arrestverfahren ist im 8. Buch der ZPO geregelt. Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Erkenntnisverfahren
Das Erkenntnisverfahren (auch Entscheidungs- oder Urteilsverfahren genannt) beeinhaltet die richterliche Prüfung des mit der Klage verfolgten (...) -
Zwangsvollstreckungsverfahren
Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung des festgestellten und durch einen Vollstreckungstitel niedergelegten Anspruchs mit der (...) -
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