Das Arrestverfahren ist ein Eilverfahren. Es dient der vorläufigen Sicherung oder Regelung von Rechten und Rechtsverhältnissen.
Das Arrestverfahren ist im 8. Buch der ZPO geregelt. Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren.
Weitere Artikel und Definitionen (3)
- Erkenntnisverfahren (Öffentliches Recht Zivilprozessrecht )
- Zwangsvollstreckungsverfahren (Öffentliches Recht Zivilprozessrecht )
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