Arrestverfahren Definition

Sonntag, 5. Februar 2012 | 124 User Online

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ZIVILPROZESSRECHT

Arrestverfahren

Das Arrestverfahren ist ein Eilverfahren. Es dient der vorläufigen Sicherung oder Regelung von Rechten und Rechtsverhältnissen.

Das Arrestverfahren ist im 8. Buch der ZPO geregelt. Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Erkenntnisverfahren
    Das Erkenntnisverfahren (auch Entscheidungs- oder Urteilsverfahren genannt) beeinhaltet die richterliche Prüfung des mit der Klage verfolgten (...)
  2. Zwangsvollstreckungsverfahren
    Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung des festgestellten und durch einen Vollstreckungstitel niedergelegten Anspruchs mit der (...)
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    Mit dem Begriff "Arrestverfahren" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



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