Assessor

Was ist ein Assessor?

Bei dem Begriff Assessor handelt es sich um eine Berufs- oder Dienstbezeichnung. Die Bezeichnung Assessor (iuris) darf nur derjenige führen, der die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat.

Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Assessor, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Assessor