Verwaltungsrecht

Aufdrängende Sonderzuweisung

Eine aufdrängende Sonderzuweisung ist eine gesetzliche Bestimmung, die eine Streitigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuordnet. Aufdrängende Sonderzuweisungen gehen der Generalklausel nach § 40 VwGO vor.

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Aufdrängende Sonderzuweisung