Auswahlermessen Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 114 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Auswahlermessen

Innerhalb des Auswahlermessens ist es der Entscheidung der Behörde überlassen, welche rechtmäßige sowie sachgerechte und zweckmäßige Auswahl von mehreren zulässigen Maßnahmen sie trifft.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Ermessen
    Ermessen ist die gesetzlich angeordnete Entscheidungs-freiheit der Verwaltung angesichts des "ob" der Handlung (Entschließungsermessen) oder des (...)
  2. Entschließungsermessen
    Steht der Behörde ein Entschließungsermessen zu, muss sie darüber befinden, ob sie überhaupt tätig werden will (...)
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