Weitere Informationen zu Beendigung der Tat

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 113 User Online

  1. ZURÜCK

Rechtswörterbuch > B > Beendigung der Tat > Weitere

ALLGEMEINER TEIL

Beendigung der Tat

Dem Begriff Beendigung der Tat sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Vollendung der Tat
    Unter der Vollendung einer Tat versteht man die formelle Tatbestandserfüllung. Sie liegt vor, wenn alle Tatbestands-merkmale erfüllt sind. Es liegt (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 22 StGB - Begriffsbestimmung
    Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar (...)
  2. § 23 StGB - Strafbarkeit des Versuchs
    (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. (2) Der (...)



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing