Strafrecht

Beihilfe, Hilfeleisten

Hilfeleisten bedeutet psychische oder physische Förderung der Haupttat. Dies ist auch durch Unterlassen oder in Mittäterschaft oder unmittelbarer Täterschaft möglich.

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Teilnahme Teilnahme ist die Beteiligung an einer fremden Straftat. Sie kann in Form der Anstiftung (§ 26 StGB) oder der Beihilfe (§ 27 StGB) (...)

Rechtsquellen zum Thema Beihilfe, Hilfeleisten 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 27 StGB Beihilfe
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