Beratungsgebühr Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 126 User Online

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ANWALTSVERGÜTUNGSRECHT

Beratungsgebühr

Die Beratungsgebühr ist in § 43 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Gemäß § 34 Abs. 1 RVG soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat auf eine Gebührenvereinbarung mit seinem Auftraggeber bzw. Mandanten hinwirken.

Die erste Beratungsgebühr darf, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt und keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, 190,00 Euro nicht übersteigen. Trifft der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung, so kann in dieser auch eine höhere Vergütung vereinbart werden.

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Schlagwörter

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz   RVG   Beratung   Auftraggeber   Mandant   Erstberatung   erstes Beratungsgespräch   Vergütung   Vergütungsvereinbarung  


Weitere Begriffe und Definitionen


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