Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges eingelegt werden kann. Die Berufung eröffnet im Gegensatz zur Revision eine zweite Tatsacheninstanz.
Sonntag, 1. August 2010|70 User Online
Öffentliches Recht - Strafprozessrecht
Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges eingelegt werden kann. Die Berufung eröffnet im Gegensatz zur Revision eine zweite Tatsacheninstanz.
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