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STRAFPROZESSRECHT
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges eingelegt werden kann. Die Berufung eröffnet im Gegensatz zur Revision eine zweite Tatsacheninstanz.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Revision
Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile. Mit der Revision kann nur eine Rechtsverletzung gerügt werden. Die Revision eröffnet somit keine neue (...) -
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