Definition Berufung

Sonntag, 1. August 2010|70 User Online

Öffentliches Recht - Strafprozessrecht

Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges eingelegt werden kann. Die Berufung eröffnet im Gegensatz zur Revision eine zweite Tatsacheninstanz.


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