Beschädigung Definition

Freitag, 10. Februar 2012 | 228 User Online

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Beschädigung

Eine Beschädigung ist jede Einwirkung auf eine Sache, die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Eine Substanzverletzung ist nicht erforderlich.

Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist in § 303 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.


Schlagwörter

Einwirkung   Sache   stoffliche Zusammensetzung   bestimmungsgemäße Brauchbarkeit   Beeinträchtigung   Substanzverletzung   Sachbeschädigung   Zerstörung  


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Sache
    Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche (auch flüssige oder gasförmige) (...)
  2. Zerstörung
    Eine Sache ist zerstört, wenn ihre Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben (...)
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    Mit dem Begriff "Beschädigung" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 303 StGB - Sachbeschädigung
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) (...)
  2. § 304 StGB - Gemeinschädliche Sachbeschädigung
    (1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder (...)


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