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Beschädigung
Eine Beschädigung ist jede Einwirkung auf eine Sache, die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Eine Substanzverletzung ist nicht erforderlich.
Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist in § 303 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Schlagwörter
Einwirkung Sache stoffliche Zusammensetzung bestimmungsgemäße Brauchbarkeit Beeinträchtigung Substanzverletzung Sachbeschädigung Zerstörung
Weitere Begriffe und Definitionen
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Sache
Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche (auch flüssige oder gasförmige) (...) -
Zerstörung
Eine Sache ist zerstört, wenn ihre Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben (...) -
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Mit dem Begriff "Beschädigung" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) (...) - § 304 StGB - Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder (...)
