Beschützergarant Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 118 User Online

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Beschützergarant

Aufgabe des Beschützergaranten (auch: Obhuts- oder Hütergarant) ist es, ein bestimmtes Rechtsgut vor Gefahren aus allen Richtungen zu schützen. Seine Garantenstellung kann auf natürlicher Verbundenheit zwischen mehreren Personen im engen Familienkreis, Vertrauensgemeinschaften, Gefahrengemeinschaften, tatsächlicher Gewährübername, etc. beruhen.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Überwachungsgarant
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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 13 StGB - Begehen durch Unterlassen
    (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er (...)


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