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ARBEITSRECHT
Betriebsinhaber
Als Betriebsinhaber wird diejenige Person bezeichnet, die den Betrieb im eigenen Namen führt, bzw. in deren Namen der Betrieb geführt wird.
Dabei kann es sich um natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handeln.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Betrieb
Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber zusammen mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sächlichen und (...) -
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