Betriebsinhaber Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 38 User Online

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ARBEITSRECHT

Betriebsinhaber

Als Betriebsinhaber wird diejenige Person bezeichnet, die den Betrieb im eigenen Namen führt, bzw. in deren Namen der Betrieb geführt wird.

Dabei kann es sich um natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handeln.


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