Arbeitsrecht

Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Regelung betrieblicher Angelegenheiten. Die Betriebsvereinbarung hat normative Wirkung, d.h. es ergeben sich aus ihr einklagbare Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer. Günstigere Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag sind möglich. Entgegenstehende schlechtere Bedingungen werden durch die Normen einer Betriebsvereinbarung ersetzt, günstigere Einzelabmachungen können auch nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung jederzeit getroffen werden (Günstigkeitsprinzip). Ob eine vertragliche Regelung tatsächlich eine günstigere Regelung gegenüber einer Betriebsvereinbarung begründen, ist durch Auslegung zu ermitteln.

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