Arbeitsrecht

Betriebsversammlung

Die Betriebsversammlung ist eine Form der Willensbildung durch die Belegschaft. Gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG muss der Betriebsrat pro Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einberufen und auf dieser einen Tätigkeitsbericht erstatten. Insgesamt sind vier Betriebsversammlungen pro Jahr vorgeschrieben. Die Betriebsversammlung findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt, ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit, sofern ein Kontingent von sechs Versammlungen pro Jahr überschritten wird. In der Praxis finden allerdings in der Regel weniger als die vier im Gesetz vorgeschriebenen Betriebsversammlungen pro Jahr statt.

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