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Beweglich
Beweglich im Sinne der §§ 242 ff. sind alle Sachen, die fortbewegt (d.h. von ihrem bisgerigen Ort fortgeschafft) werden können.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Diebstahl
Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich (...) -
Sache
Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche (auch flüssige oder gasförmige) (...) -
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