Rechtswörterbuch > B > Bewirken der Leistung
SCHULDRECHT
Bewirken der Leistung
Unter "Bewirken" der Leistung ist nicht die Leistungshandlung, sondern das Eintreten des Leistungserfolges zu verstehen.
Bewirken der Leistung Definition
Donnerstag, 24. Mai 2012 | 128 User Online
Rechtswörterbuch > B > Bewirken der Leistung
SCHULDRECHT
Unter "Bewirken" der Leistung ist nicht die Leistungshandlung, sondern das Eintreten des Leistungserfolges zu verstehen.