Rechtswörterbuch > B > Bewirken der Leistung
SCHULDRECHT
Bewirken der Leistung
Unter "Bewirken" der Leistung ist nicht die Leistungshandlung, sondern das Eintreten des Leistungserfolges zu verstehen.
Bewirken der Leistung Definition
Samstag, 11. Februar 2012 | 50 User Online
Rechtswörterbuch > B > Bewirken der Leistung
SCHULDRECHT
Unter "Bewirken" der Leistung ist nicht die Leistungshandlung, sondern das Eintreten des Leistungserfolges zu verstehen.