Definition Bösgläubigkeit

Sonntag, 1. August 2010|69 User Online

Zivilrecht - Sachenrecht

Bösgläubigkeit

Der Erwerber einer Sache ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm positiv bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass eine Sache nicht dem Veräußerer gehört (§ 932 II BGB).


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