Zivilrecht

Bürgschaftsvertrag

Durch einen Bürgschaftsvertrag gemäß § 765 I BGB verpflichtet sich der Bürge, den Gläubiger eines Dritten wegen dessen Forderung gegen den Schuldner zu befriedigen.

Rechtsquellen zum Thema Bürgschaftsvertrag 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 765 BGB Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Bürgschaftsvertrag, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Bürgschaftsvertrag