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VERFASSUNGSRECHT
Bundestag
Der Bundestag steht als das vom Volk gewählte Parlament im Mittelpunkt eines parlamentarischen Regierungssystems. Er ist als einziges Verfassungsorgan unmittelbar demokratisch legitimiert.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages gehören die Wahl anderer Staatsorgane, die Kontrolle der Exekutive, die Gesetzgebung, die Mitwirkung in Angelegenheiten der europäischen Union und die Repräsentativfunktion.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Bundestag, Amtszeit
Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre (Art. 39 I S. 1 GG). Sie beginnt mit dem erstmaligen Zusammentritt des Bundestages nach einer Wahl. Sie (...) -
Bundestag, Aufgaben
Im Grundgesetz sind eine Vielzahl von Entscheidungen geregelt, die dem Bundestag ausdrücklich vorbehalten sind. Dazu gehören u.a.: Verabschiedung von (...) -
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