Definition Bundestag

Sonntag, 1. August 2010|58 User Online

Öffentliches Recht - Verfassungsrecht

Bundestag

Der Bundestag steht als das vom Volk gewählte Parlament im Mittelpunkt eines parlamentarischen Regierungssystems. Er ist als einziges Verfassungsorgan unmittelbar demokratisch legitimiert.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages gehören die Wahl anderer Staatsorgane, die Kontrolle der Exekutive, die Gesetzgebung, die Mitwirkung in Angelegenheiten der europäischen Union und die Repräsentativfunktion.


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