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VERFASSUNGSRECHT
Bundestagspräsident
Der Präsident vertritt den Deutschen Bundestag, d.h. in allen Rechtsangelegenheiten, in denen der Bundestag (aufgrund seiner Größe) selbst nicht auftreten kann, fällt dem Präsidenten die Vertretung zu. Der Bundestagspräsident ist außerdem oberste Dienstbehörde der Bundesbeamten.
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Bundestag
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